Verhüllungsverbot angenommen

  09.03.2021 Abstimmungen

Im Freiamt lehnten drei Gemeinden die «Burka-Initiative» ab

Bald darf man das Gesicht in der Öffentlichkeit nur noch in Gotteshäusern, auf dem Motorrad, an der Fasnacht oder mit Hygienemasken verhüllen.

War das ein «Abstimmungskrampf»: kaum Plakate am Strassenrand, keine Podien, wenig Kontroverses in den Medien. Kein Wunder, haben sich die «Propheten» vertan mit dem Ausgang der Abstimmung zu drei eidgenössischen Vorlagen.

Das Verhüllungsverbot, die sogenannte «Burka-Initiative», wurde in der Schweiz mit einem Ja-Anteil von 51,2 Prozent angenommen, im Aargau sogar mit 53,6 Prozent. Die Initiative verlangt ein Verbot der Gesichtsverhüllung an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind. Also auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Amtsstellen, Fussballstadien, Restaurants, Läden und in der freien Natur.

Bremgarten, Muri und Jonen lehnten Initiative ab

Ausnahmen des Verbots sind in der Initiative abschliessend geregelt. Verhüllen darf man sich in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten, wenn es der Sicherheit und Gesundheit dient (Motorradhelm, Hygienemasken), wegen des Wetters (Schals) oder wenn das Verhüllen Bestandteil des einheimischen Brauchtums (Fasnachtskostüm) ist. Was letztlich auch bedeutet, dass es den vermummten Schlägertrupps bei Sportveranstaltungen künftig an den Kragen gehen wird.

Im Bezirk Bremgarten wurde die Initiative mit einem hohen Ja-Anteil von 55,3 Prozent angenommen, im Bezirk Muri mit 54,8 Prozent. Abgelehnt wurde das Verhüllungsverbot im Freiamt einzig in den drei Gemeinden Bremgarten, Jonen und Muri.

Keine Chance beim Volk hatte das Gesetz über die elektronischen Identiizierungsdienste. Der Souverän lehnte die Vorlage schweizweit mit einem Nein-Anteil von 64,4 Prozent wuchtig ab. Im Aargau lag der Nein-Anteil bei 62,3 Prozent. Nur minimal abgewichen von diesem Prozentsatz sind die Bezirke Bremgarten und Muri. Keine einzige Gemeinde im Freiamt stimmte für das E-ID-Gesetz. Das Referendumskomitee hatte die Tatsache kritisiert, dass ein privates Unternehmen mit der digitalen Identität betraut werden sollte. Der Datenschutz sei so nicht gewährleistet. Das sah auch die Mehrheit der Stimmenden so.

Büttikon, Bünzen und Geltwil gegen Freihandelsabkommen

Das Freihandelsabkommen mit Indonesien wurde in der Schweiz mit einem Ja-Anteil von 51,6 Prozent angenommen. Im Aargau war die Zustimmung mit 56,5 Prozent höher. Im Bezirk Bremgarten belief sich die Zustimmung auf fast 59 Prozent, im Bezirk Muri auf 55,2 Prozent. Einzig die Gemeinden Büttikon, Bünzen und Geltwil lehnten das Abkommen ab.

Mit der Annahme des Abkommens werden auf allen wichtigen Schweizer Exporten nach Indonesien die Zölle wegfallen. Im Gegenzug können indonesische Firmen Industrieprodukte zollfrei in die Schweiz exportieren. Für landwirtschaftliche Produkte sieht das Abkommen aber keinen Freihandel vor: Es kommt nur zu einem teilweisen Zollabbau für Importe aus Indonesien. Schweizer Produkte werden also geschützt. --red


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