Neue BNO ist rechtskräftig
04.06.2021 DintikonDie Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Versammlung vom 18. Oktober 2020 die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage angenommen. Das Ergebnis der Urnenabstimmung ist nun in Rechtskraft erwachsen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen Beschwerde führen.