Keine Übergangsbeiträge mehr

  09.08.2022 Auw

Finanz- und Lastenausgleich in Auw

Im Jahr 2023 erhalten 131 Gemeinden (Vorjahr 135) Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von netto rund 95 Millionen Franken (96 Millionen Franken). 66 Gemeinden (65 Gemeinden) leisten Abgaben von netto rund 68 Millionen Franken (67 Millionen Franken). Somit finanziert der Kanton einen Anteil von rund 27 Millionen Franken (29 Millionen Franken). Für die Gemeinde Auw ist für das Jahr 2023 ein Finanzausgleichsbetrag von 619 000 Franken (689 000 Franken) errechnet worden. Dieser Betrag setzt sich aus dem Steuerkraftausgleich von 388 256 Franken (395 122 Franken), dem Bildungslastenausgleich von 210 000 Franken (245 000 Franken) und dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich von 236 550 Franken (236 550 Franken) zusammen. Auf der anderen Seite leistet die Gemeinde einen Beitrag von 210 000 Franken (182 000 Franken) in den Soziallastenausgleich.

Für die Mindestausstattung erhält die Gemeinde im Jahr 2023 keinen Beitrag. Übergangsbeiträge werden ab 2022 keine mehr ausbezahlt. --gk


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