Eingaben für Budget 2021

  03.06.2020 Arni

Das Jahr 2020 ist noch nicht halbjährig und bereits muss mit den Arbeiten für das Budget des Jahres 2021 begonnen werden. Für das Budget 2021 gelten die folgenden Rahmenbedingungen: Für alle nicht gebundenen Aufwendungen in der Erfolgsrechnung sind die Kosten so tief wie möglich zu halten. Eine Erhöhung des Budgetbetrages muss eine entsprechende Begründung enthalten. Bisherige Budgetbeträge werden nicht automatisch in das Budget 2021 aufgenommen. Es ist zu prüfen, ob diese Beträge noch notwendig und/oder berechtigt sind.

Um die Aussagekraft der Budgetunterlagen zu erhöhen, sind alle Budgetpositionen entsprechend zu begründen und allfällige Unterlagen wie zum Beispiel Offerten pro Konto beizulegen. Neue, erstmalige Budgetbeträge sind ebenfalls zu begründen. Die Angaben und Unterlagen sind bis spätestens 30. Juni der Abteilung Finanzen einzureichen.


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