Die wichtigsten Änderungen

  09.10.2020 Dintikon

Die Akten der BNO liegen öffentlich auf

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass in weniger als zwei Wochen über die BNO abgestimmt wird. Neben dem Denkmalschutz gibt es noch weitere Änderungen.

Chantal Gisler

Am Sonntag, 18. Oktober, wird in Dintikon über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung abgestimmt. Die aktuelle BNO ist zwischen 20 und 25 Jahre alt. Es wird Zeit für eine neue, das wissen alle Beteiligten. Der Kanton gibt eine Frist bis September 2021 vor. Der Gemeinderat will an der Urne über die BNO abstimmen. Dagegen hat sich eine Opposition gegründet. Aber was steht überhaupt in der Abstimmungsvorlage?

Mit der Revision wird eine Bevölkerungsentwicklung von 2500 bis 3000 Einwohnern angestrebt. Bereits heute hat die Gemeinde mehr Einwohner als in der Region für eine kleine Gemeinde üblich. Es wird eine BNO mit griffigeren Bestimmungen angestrebt. Sie soll systematisch aufgebaut und übersichtlich gestaltet sein.

Der Zankapfel «Ortsbildschutz»

Die wohl grösste Veränderung ist der Ortsbildschutz, in der Vorlage als Themenschwerpunkt bezeichnet. Aktuell stehen 30 Gebäude unter Volumenschutz und 10 unter Substanzschutz.

Die unter Substanzschutz stehenden zwei Gebäude an der Kreuzung von Mitteldorfstrasse, Riedliweg und Altweg sollen künftig nicht mehr dazugehören. Der Grund: zu grosse bauliche Veränderungen, die zu einer «untypischen Gesamterscheinung» geführt haben. Das ehemalige Bauernhaus gegenüber dem alten Schulhaus an der Hinterdorfstrasse wird wegen der Ergebnisse aus dem Mitwirkungsverfahren als Gebäude mit Substanzschutz belassen. Neu dazu kommt ein Gebäude an der Langelenstrasse 21. Das stattliche, nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Volumen kann so besser genutzt werden. Ein anderes Gebäude an der Langelenstrasse wurde nach einem Brand 1998 abgebrochen. Der Volumenschutz begrenzt sich auf Objekte, die «mit ihrer Stellung an der Strasse ortsbaulich prägend sind und gleichzeitig auch in ihren Proportionen typischen Bauten im alten Dorfteil entsprechen». Nicht unter Schutz gestellt werden Objekte in der Wohnzohne W2 und an Orten, wo eine veränderte Stellung denkbar ist. Weiter wird in der Vorlage nicht darauf eingegangen.

Die wichtigsten Anpassungen im Zonenplan

In den Bereichen Kernzone und Dorfzone wird es zwei Anpassungen geben. Aktuell ist die Kernzone entlang der Dorfstrasse. Sie wird auch im neuen Bauzonenplan westlich der Dorfstrasse bis zum Kreisel reichen. So soll der Dorfeingang gut gestaltet werden. Die Parzellen am Fliederweg werden aber Teil der Arbeitszone. «Bauliche Massnahmen müssen zur guten Gestaltung beitragen», heisst es in der Vorlage. Die Dorfzone befindet sich im Oberdorf. Das neue Einfamilienhausquartier Weidweg und eine Parzelle mit Einfamilienhausbebauung am Eichweg werden in die Wohnzone 2 umzgezont.

Die Wohn- und Arbeitszonen WA2 und WA3 befinden sich neben den neu als Arbeitsplatzzonen bezeichneten Flächen an der Bünztalstrasse. Der Schild im Nordosten der Bünztalstrasse wird von der WG2 in WA3 aufgezont. Damit kann wegen der Lärmbelastung situationsgerecht reagiert werden. Die WG2 am Birkenweg bleibt bestehen. Damit bleibt der sanfte Übergang von der Landwirtschafts- in die Gewerbezone.


Beschwerde eingereicht

Gegen die Urnenabstimmung haben 42 Dintiker Beschwerde beim Kanton eingereicht. Eigentlich sollte der Souverän an einer ausserordentlichen «Gmeind» über die Vorlage abstimmen. Die Gegner argumentieren, dass die Diskussion um die BNO nicht stattfinden kann. Wegen Corona können keine Podien durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat vor rund zwei Wochen beschlossen, eine Urnenabstimmung durchzuführen. --chg


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote